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Kosten einer Online Scheidung

Die Gerichtskosten für eine Scheidung (online oder herkömmlich) in Berlin und in ganz Deutschland richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (FamGKG), die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden nach dem Verfahrenswert berechnet. Für den Verfahrenswert ist das dreifache durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten maßgeblich. Für Kinder kann das Gericht Abschläge vornehmen. Nach Erhalt Ihres Scheidungsformulars übersende ich ihnen einen kostenlosen Kostenvoranschlag über die voraussichtlich entstehenden Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.

Der Verfahrenswert wird von der Rechtsanwältin mit Einreichung des Scheidungsantrages nur als vorläufig angegeben. Verbindlich wird der Verfahrenswert ausschließlich von dem Familiengericht (meist im Scheidungstermin) festgelegt.

Wie jeder Rechtsanwalt / jede Rechtsanwältin in Deutschland bin ich gesetzlich verpflichtet, Mindestgebühren nach dem RVG zu nehmen. Diese dürfen nicht unterschritten werden, auch nicht mit einer Honorarvereinbarung. Ich berechne nur diese gesetzlichen Mindestgebühren. Für eine deutschlandweite Scheidung können Reisekosten hinzukommen.

Die Gerichtskosten für die Scheidung sowie einen Vorschuss auf meine Anwaltsgebühren werde ich vor Einreichung des Scheidungsantrages anfordern (Dies entfällt bei Prozesskostenhilfe). Der Scheidungsantrag wird von dem Familiengericht erst nach Eingang der Gerichtskosten an Ihren Ehegatten zugestellt. Sobald das Gericht einen Termin für die Scheidung festlegt, wird ein weiterer Vorschuss auf meine Gebühren fällig. Im Termin setzt das Gericht nun den Verfahrenswert verbindlich fest. Dieser steht zusammen mit dem Scheidungsausspruch im Protokoll der mündlichen Verhandlung, welches ich Ihnen mit meiner Schlussrechnung zuschicke.