Scheidung beantragen in Berlin Moabit
Gut 1/3 aller Ehen werden in Deutschland noch immer geschieden, auch wenn die Scheidungsrate kontinuierlich sinkt.
Voraussetzung für eine Ehescheidung ist das Scheitern der Ehe. Eine Ehe ist nach § 1565 Abs. 1 BGB gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Gewöhnlich spricht man von einer „Trennung von Tisch und Bett“. Dabei ist es nicht zwangsläufig notwendig, dass einer der Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss. Gerade in der heutigen Zeit, in der Wohnraum knapp ist und die Mieten sehr hoch sind, kommt es vor, dass man nicht so schnell eine eigene Wohnung findet. In dem Fall muss man dem Gericht darlegen, wie die Wohnung untereinander aufgeteilt wurde und in welcher Weise die Trennung vollzogen worden ist.
Bei einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr kann die Ehe dann geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den/die Antragsteller/in eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Hürden für diese sog. Härtefallscheidung sind jedoch relativ hoch.
Grundsätzlich gilt für eine einverständliche Scheidung eine einjährige Trennungszeit. Dann wird nach dem Gesetz vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn entweder beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder wenn der/die Antragsgegner/in dieser zustimmt. Mit über 80 % (laut statistischem Bundesamt) ist diese Art von Scheidung mit Abstand die häufigste in Deutschland.
Sollte der/die Antragsgegner/in nicht zustimmen, muss der/die Antragsteller/in detailliert darlegen und beweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Das Gericht kann dann die Ehescheidung aussprechen, wenn es nach der mündlichen Anhörung zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann.
Ansonsten wird nach einer Trennungszeit von drei Jahren unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Nach drei Jahren erfolgen immerhin noch knapp 19 % aller Ehescheidungen.
Nur ausnahmsweise soll nach § 1568 BGB eine Ehe nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn besondere Gründe hierfür vorliegen. Das kommt jedoch heute nur sehr selten vor.
Das Verfahren wird durch einen Scheidungsantrag eines Rechtsanwalts bei dem zuständigen Familiengericht (in Berlin gibt es 4) eingeleitet.
Grundsätzlich wird der Versorgungsausgleich – also der gegenseitige Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften – durchgeführt.
Hierzu müssen die Ehegatten ein Formular ausfüllen, welches an das Familiengericht geschickt wird. Wenn alle notwendigen Informationen vorliegen, beginnt der Rententräger mit der Berechnung des Ausgleichs. Insgesamt dauert das Verfahren in der Regel ca. 1 Jahr, es kann aber auch kürzer oder deutlich länger sein.
Der Versorgungsausgleich muss ausnahmsweise nur dann nicht durchgeführt werden, wenn die Ehe weniger als 3 Jahre (kurze Ehe) gedauert hat und keiner der Ehegatten den Ausgleich beantragt.
Eine weitere Möglichkeit, dass der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, ist der notarielle Ausschluss in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Hier gibt es jedoch einige Besonderheiten zu berücksichtigen.
Eine andere Variante ist, dass der Versorgungsausgleich direkt im Scheidungstermin ausgeschlossen wird. Hierzu müssen jedoch beide Ehegatten zumindest für den Ausschluss anwaltlich vertreten sein.
Wenn alles geklärt ist, beraumt das Familiengericht einen Termin zur mündlichen Anhörung an, in der die Ehe geschieden wird.
Wie teuer ist eine Scheidung?
Die Gerichtskosten und Gebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, dieser nach den Einkommen der Parteien und schließlich, welche Anträge gestellt werden. Einkommensschwache Parteien können u. U. Verfahrenskostenhilfe beantragen
Die preiswerteste Variante ist: Beide Parteien sind sich einig und die Folgen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. In diesem Fall muss nur eine Partei anwaltlich vertreten sein, Anwaltsgebühren fallen daher nur einmal an.
Diese Hinweise sind nur ein grober Überblick und können KEINE individuelle Beratung ersetzen!